Das Wichtigste in 30 Sekunden
Rund 30 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich, doch dieses Engagement birgt Risiken. Im Falle eines Schadens haften Sie grundsätzlich mit Ihrem Privatvermögen, wobei es jedoch Erleichterungen gibt, insbesondere für Vereinsmitglieder bei leichter Fahrlässigkeit. Der Träger, wie Ihr Verein, kann in vielen Fällen zuerst haften. jedoch entfällt dieser Schutz bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Daher ist eine umfassende Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche unerlässlich, um finanzielle Risiken abzusichern.
Sicheres Engagement: Warum der Versicherungsschutz im Ehrenamt unverzichtbar ist
Rund 30 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Ob im Sportverein, bei der freiwilligen Feuerwehr, in der Flüchtlingshilfe oder im Tierschutz, ohne dieses enorme gesellschaftliche Engagement würden viele essenzielle Bereiche unseres Zusammenlebens stillstehen. Doch wo Menschen aktiv sind, passieren Fehler. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reicht oft aus, um einen erheblichen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen. Hier stellt sich eine fundamentale Frage, die bei der Übernahme eines Ehrenamtes oft in den Hintergrund rückt: Wer trägt die finanziellen Konsequenzen, wenn während der ehrenamtlichen Tätigkeit etwas schiefgeht?
Aus der Perspektive der Risikoanalyse birgt das Ehrenamt eine besondere Komplexität. Es bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone zwischen privater Freizeitgestaltung und quasi-beruflicher Tätigkeit. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich nicht blind auf das Prinzip Hoffnung verlassen, sondern genau verstehen, wie Ihr Versicherungsschutz aufgebaut ist. Eine fundierte Auseinandersetzung mit Ihrer Absicherung schützt Sie vor existenziellen finanziellen Risiken und lässt Sie Ihr Engagement mit einem sicheren Gefühl ausüben.
Die rechtlichen Grundlagen: Wer haftet, wenn im Ehrenamt ein Schaden entsteht?
Das deutsche Haftungsrecht ist eindeutig: Wer einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Dieser Grundsatz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) macht an der Tür zum Vereinsheim nicht halt. Grundsätzlich haften Sie auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Privatvermögen.
Allerdings hat der Gesetzgeber erkannt, dass ein zu strenges Haftungsregime das ehrenamtliche Engagement ersticken würde. Daher gibt es wichtige Haftungserleichterungen für Ehrenamtliche, insbesondere für Vereinsmitglieder und Vorstände, die unentgeltlich oder nur gegen eine geringe Aufwandsentschädigung (wie die Ehrenamtspauschale) tätig sind. In vielen Fällen haftet bei leichter Fahrlässigkeit zunächst der Träger, also beispielsweise der Verein oder die Hilfsorganisation. Wenn Sie als Ehrenamtlicher von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, haben Sie oft einen Freistellungsanspruch gegenüber Ihrem Verein.
Diese Schutzmechanismen haben jedoch klare Grenzen. Sobald grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz im Spiel ist, entfällt dieser Schutz in der Regel. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und einfachste, naheliegende Überlegungen nicht anstellt. In solchen Fällen kann der Verein Sie in Regress nehmen, und Sie stehen persönlich in der finanziellen Verantwortung. Genau an diesem Punkt wird klar, warum die Frage nach der Haftpflichtversicherung: Was ist versichert? für Ehrenamtliche von so zentraler Bedeutung ist.
Die Vereinshaftpflichtversicherung: Der erste Schutzwall
Wenn Sie sich für eine etablierte Organisation, einen eingetragenen Verein oder eine kirchliche Einrichtung engagieren, greift in der Regel die Haftpflichtversicherung des Trägers. Seriöse Organisationen verfügen über eine sogenannte Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch die satzungsgemäße Tätigkeit des Vereins und seiner Erfüllungsgehilfen, also der ehrenamtlichen Helfer, entstehen. Wenn Sie beispielsweise beim Aufbau für das Sommerfest des Sportvereins versehentlich das geparkte Auto eines Besuchers beschädigen, übernimmt die Vereinshaftpflichtversicherung in der Regel die Regulierung dieses Schadens.
Wann sollten Sie handeln?
- Sie wissen nicht, ob Ihre private Haftpflichtversicherung ehrenamtliche Tätigkeiten explizit abdeckt.
- Sie verlassen sich ausschließlich auf den Versicherungsschutz Ihres Vereins, ohne die genauen Bedingungen jemals geprüft zu haben.
- Sie bekleiden eine verantwortungsvolle Position, beispielsweise als Vereinsvorstand, Kassenwart oder Übungsleiter.
- Sie erhalten für Ihr Engagement eine finanzielle Vergütung wie die Ehrenamtspauschale oder eine Aufwandsentschädigung.
- Sie nutzen bei Ihrer Tätigkeit regelmäßig teures Vereinsequipment, fremde Schlüssel oder geliehene Fahrzeuge.
→ Dann sollten Sie Ihre Situation jetzt überprüfen.
Doch auch dieser Schutzwall hat Lücken, die Sie kennen sollten:
- Deckungssummen: Oftmals sind die Deckungssummen älterer Vereinsverträge nicht mehr zeitgemäß. Bei schweren Personenschäden können die Kosten schnell in die Millionen gehen. Reicht die Versicherungssumme des Vereins nicht aus, droht eine persönliche Inanspruchnahme.
- Ausschlüsse: Bestimmte Tätigkeiten oder Schadensarten können aus den Bedingungen des Vereins ausgeschlossen sein.
- Informelle Initiativen: Wenn Sie sich in einer losen Bürgerinitiative oder einer nicht eingetragenen Nachbarschaftshilfe engagieren, existiert oft gar kein übergeordneter Versicherungsschutz.
Greift die private Haftpflichtversicherung beim Ehrenamt?
Wenn der Schutz des Trägers nicht greift, nicht ausreicht oder gar nicht erst existiert, rückt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung in den Fokus. Hier zeigt die Analyse moderner Versicherungstarife ein erfreuliches Bild: In den meisten leistungsstarken, aktuellen Privathaftpflichtversicherungen ist das ehrenamtliche Engagement beitragsfrei mitversichert.
Dies bedeutet, dass Ihre private Police als eine Art Auffangnetz (Subsidiaritätsprinzip) fungiert. Wenn der Verein keine eigene Versicherung hat oder diese den Schaden nicht abdeckt, springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Sie prüft zunächst, ob die Forderungen gegen Sie überhaupt gerechtfertigt sind. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, notfalls auch vor Gericht. Dies nennt man den passiven Rechtsschutz. Sind die Ansprüche berechtigt, übernimmt die Versicherung die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Es gibt jedoch einen entscheidenden Haken: Dieser Einschluss ist kein gesetzlicher Standard. Besonders bei älteren Verträgen oder sehr günstigen Basistarifen ist das Ehrenamt oft komplett ausgeschlossen oder auf sehr spezifische, unkritische Tätigkeiten begrenzt. Es ist daher unerlässlich, einen Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen zu werfen. Ein veralteter Vertrag kann im Ernstfall fatale Folgen haben. Erfahren Sie mehr darüber, warum eine regelmäßige Überprüfung der Haftpflichtversicherung wichtig ist.
Typische Risikoszenarien im Ehrenamt: Ein Blick in die Praxis
Um die abstrakten Versicherungsbedingungen greifbar zu machen, lohnt sich ein Blick auf typische Schadensfälle aus der Praxis. Diese Beispiele illustrieren, wie schnell und unerwartet Risiken im ehrenamtlichen Alltag real werden können.
Szenario 1: Sachschäden durch Unachtsamkeit
Sie engagieren sich in einem Kulturverein und helfen bei der Vorbereitung eines Vortrags. Dabei stolpern Sie über ein Kabel und reißen den teuren, vom Referenten mitgebrachten Beamer vom Tisch. Das Gerät ist ein Totalschaden. Hier stellt sich die Frage, ob geliehene oder fremde Gegenstände in der Obhut des Vereins oder in Ihrer persönlichen Police abgedeckt sind. Ein guter Vertrag sollte solche Risiken inkludieren. Vertiefende Informationen hierzu finden Sie im Artikel über die Haftpflichtversicherung und den Schutz für geliehene Gegenstände.
Szenario 2: Personenschäden bei sportlichen Aktivitäten
Sie trainieren ehrenamtlich die Jugendmannschaft eines Fußballvereins. Während des Trainings lassen Sie die Kinder eine Übung durchführen, bei der sich ein Kind schwer am Knie verletzt. Die Eltern werfen Ihnen vor, Ihre Aufsichtspflicht verletzt und eine für das Alter unangemessene, gefährliche Übung gewählt zu haben. Personenschäden sind die teuersten Schadensfälle überhaupt, da hier Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall lebenslange Rentenzahlungen anfallen können. Gerade im sportlichen Bereich sind die Haftungsfragen oft komplex. Lesen Sie mehr dazu unter Haftpflichtversicherung und sportliche Aktivitäten: Was ist abgedeckt?.
Szenario 3: Schlüsselverlust
Als ehrenamtlicher Betreuer eines Jugendzentrums haben Sie einen Generalübergeordneten Schlüssel für das gesamte städtische Gebäude erhalten. Auf dem Heimweg verlieren Sie diesen Schlüssel. Da die Gefahr besteht, dass unbefugte Dritte in das Gebäude eindringen, muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Die Kosten hierfür belaufen sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag. Der Verlust von fremden, ehrenamtlich überlassenen Schlüsseln muss zwingend (und mit einer ausreichend hohen Summe) in Ihrer Police verankert sein.
Besondere ehrenamtliche Tätigkeiten: Wo Standardpolicen an ihre Grenzen stoßen
Nicht jedes Ehrenamt ist gleich. Während das Kuchenbacken für das Schulfest ein minimales Risiko birgt, gibt es Tätigkeiten, die weit über den Schutz einer normalen Privathaftpflichtversicherung hinausgehen und spezielle Versicherungslösungen erfordern.
Vorstandsarbeit und echte Vermögensschäden
Wenn Sie sich ehrenamtlich im Vorstand eines Vereins engagieren, tragen Sie eine enorme Verantwortung. Sie verwalten Budgets, schließen Verträge ab und beantragen Fördermittel. Wenn Ihnen hierbei ein Fehler unterläuft, etwa wenn Sie eine Frist für Fördergelder verpassen und dem Verein dadurch ein finanzieller Verlust entsteht,, haften Sie für diesen sogenannten echten Vermögensschaden. Herkömmliche Haftpflichtversicherungen decken in der Regel nur Personen- und Sachschäden (sowie daraus resultierende unechte Vermögensschäden) ab. Für Vorstände ist daher eine spezielle D&O-Versicherung (Directors and Officers) für Vereine oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
Ehrenamtliche Fahrtätigkeiten
Fahren Sie im Rahmen Ihres Ehrenamtes einen fremden Pkw, beispielsweise um Senioren zum Arzt zu begleiten oder Material für die Tafel zu transportieren? Wenn Sie mit dem Fahrzeug des Vereins oder eines Dritten einen Unfall verursachen, greift primär die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Allerdings kann der Verein Sie für die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt oder für die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung haftbar machen. Einige sehr gute Privathaftpflichttarife bieten hierfür eine sogenannte "Dienstfahrten-Kasko" oder übernehmen den Rabattverlust. Dies ist jedoch ein seltenes Premium-Merkmal.
Sollten Sie jetzt konkret handeln?
- Sie haben bereits festgestellt, dass Ihr aktueller Privathaftpflichttarif veraltet ist und ehrenamtliche Risiken ausschließt, schieben den dringend nötigen Tarifwechsel aber weiter auf.
- Sie wissen um die persönliche Haftungsgefahr bei grober Fahrlässigkeit, haben dieses existenzielle Restrisiko aber noch nicht durch eine gezielte Vertragsanpassung abgesichert.
- Sie haben es bisher versäumt, sich den genauen Deckungsumfang der Trägerversicherung oder eine schriftliche Freistellungserklärung von Ihrer Organisation verbindlich bestätigen zu lassen.
- Sie üben Ihr Ehrenamt weiterhin aktiv aus und riskieren bei jedem Einsatz Ihr privates Vermögen, anstatt die erkannten Deckungslücken umgehend zu schließen.
→ Dann sollten Sie jetzt konkrete Schritte festlegen, bevor weitere finanzielle Nachteile entstehen.
Ehrenamtliche Einsätze im Ausland
Viele Menschen engagieren sich in der internationalen Entwicklungshilfe oder bei Hilfstransporten in Krisengebiete. Wenn das Ehrenamt die deutschen Grenzen überschreitet, wird die Versicherungsfrage deutlich komplizierter. Zwar bieten gute Privathaftpflichtversicherungen einen weltweiten Schutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten, jedoch sind ehrenamtliche Tätigkeiten im Ausland oft explizit ausgeschlossen oder an strenge Bedingungen geknüpft. Wenn Sie international aktiv werden, müssen Sie dies zwingend vorab mit Ihrem Versicherer klären. Weitere Details finden Sie im Beitrag Haftpflichtversicherung im Ausland: Was zu beachten ist.
Die Sammelhaftpflichtversicherungen der Bundesländer: Ein wichtiges Sicherheitsnetz
Es gibt eine gute Nachricht für alle, die sich engagieren: Die Politik hat die Bedeutung des Ehrenamtes erkannt. Um Deckungslücken zu schließen, haben die meisten deutschen Bundesländer sogenannte Rahmen- oder Sammelhaftpflichtversicherungen für Ehrenamtliche abgeschlossen.
Dieses staatliche Sicherheitsnetz greift immer dann, wenn weder der Träger des Ehrenamtes noch der Freiwillige selbst über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen. Es schützt insbesondere Personen, die sich in rechtlich unselbstständigen Initiativen (wie Nachbarschaftshilfen oder spontanen Helferkreisen) engagieren.
Aber Achtung: Auch hier gilt das Prinzip der Subsidiarität. Die Versicherung des Bundeslandes springt nur ein, wenn kein anderer Versicherungsschutz besteht. Zudem sind die Deckungssummen und Leistungen in diesen Rahmenverträgen standardisiert und decken nicht zwingend jedes spezifische, individuelle Risiko ab. Es ist ein hervorragendes Basis-Sicherheitsnetz, ersetzt aber nicht die eigene, sorgfältige Risikoprüfung.
Schritt-für-Schritt: So prüfen Sie Ihren Schutz für ehrenamtliche Tätigkeiten
Damit Sie Ihr Ehrenamt ohne Bauchschmerzen ausüben können, sollten Sie systematisch vorgehen, um Ihr persönliches Risiko zu minimieren. Die folgenden Schritte helfen Ihnen dabei, Ihren Versicherungsstatus zu klären:
- Schritt 1: Das Gespräch mit dem Träger suchen. Fragen Sie bei der Organisation, für die Sie tätig werden, explizit nach dem Versicherungsschutz. Lassen Sie sich bestätigen, dass eine Vereins- oder Betriebshaftpflicht besteht und dass Ihre spezifische Tätigkeit (z. B. als Trainer, Betreuer oder Fahrer) davon umfasst ist.
- Schritt 2: Die eigenen Versicherungsbedingungen prüfen. Werfen Sie einen Blick in die Police Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Suchen Sie gezielt nach dem Stichwort "Ehrenamt". Ist es mitversichert? Gibt es Einschränkungen (z. B. Ausschluss von verantwortlichen Tätigkeiten wie einer Bauleitung)?
- Schritt 3: Spezifische Risiken identifizieren. Überlegen Sie, welche genauen Tätigkeiten Sie ausüben. Haben Sie fremde Schlüssel? Nutzen Sie fremde Fahrzeuge? Tragen Sie finanzielle Verantwortung? Gleichen Sie diese Risiken mit den abgedeckten Leistungen Ihrer Police ab.
- Schritt 4: Den Vertrag bei Bedarf aktualisieren. Wenn Sie feststellen, dass Ihr aktueller Tarif das Ehrenamt nicht oder nur unzureichend abdeckt, sollten Sie den Tarif wechseln. Der Markt bietet heute hervorragende Deckungskonzepte, die das Ehrenamt vollumfänglich und ohne Mehrkosten integrieren.
- Schritt 5: Schriftliche Bestätigungen einholen. Wenn Sie sich in Grenzbereichen bewegen (z. B. Ehrenamt im Ausland oder Nutzung spezieller Maschinen), lassen Sie sich von Ihrem Versicherer schriftlich bestätigen, dass diese konkrete Tätigkeit im Versicherungsschutz enthalten ist.
Die Abgrenzung zur Gefälligkeitshandlung
Im Kontext des Ehrenamtes taucht in der Risikoanalyse oft der Begriff der "Gefälligkeitshandlung" auf. Es ist wichtig, diese beiden Konzepte voneinander zu trennen. Ein Ehrenamt zeichnet sich in der Regel durch eine gewisse Regelmäßigkeit, eine organisatorische Einbindung und das Dienen einem gemeinnützigen Zweck aus.
Eine Gefälligkeitshandlung hingegen ist eine spontane, unentgeltliche Hilfeleistung im privaten Bereich, zum Beispiel, wenn Sie einem Freund beim Umzug helfen und dabei den teuren Fernseher fallen lassen. Früher waren Gefälligkeitsschäden in der gesetzlichen Haftung und damit auch in der Versicherung oft ausgeschlossen, da man von einem stillschweigenden Haftungsverzicht ausging. Heute haben gute Privathaftpflichttarife Gefälligkeitsschäden explizit in den Versicherungsschutz aufgenommen. Dennoch ist es wichtig zu wissen: Wenn Sie offiziell in einem Verein helfen, handelt es sich um ein Ehrenamt. Helfen Sie privat dem Nachbarn, ist es eine Gefälligkeit. Für beide Szenarien muss Ihre Police gerüstet sein.
Fazit: Risikobewusstsein schützt vor Überraschungen
Ehrenamtliches Engagement ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. Es bereichert nicht nur das Leben anderer, sondern auch das eigene. Doch gute Absichten schützen nicht vor Fehlern und den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Als Analyst für Haftungsrisiken kann ich Ihnen nur ans Herz legen, das Thema Versicherung ernst zu nehmen.
Verlassen Sie sich nicht blind darauf, dass "schon nichts passieren wird" oder dass "der Verein das schon regelt". Klären Sie im Vorfeld die Zuständigkeiten und sorgen Sie dafür, dass Ihre private Haftpflichtversicherung auf dem neuesten Stand ist und ehrenamtliche Tätigkeiten vollumfänglich einschließt. Nur wenn Sie im Hintergrund sicher und solide abgesichert sind, können Sie sich im Vordergrund mit voller Kraft und freiem Kopf für die gute Sache einsetzen.
Die Materie der Haftpflichtversicherung, insbesondere im Zusammenspiel mit Vereinshaftpflicht, staatlichen Rahmenverträgen und speziellen Tätigkeitsfeldern, kann äußerst komplex sein. Jeder Mensch hat ein individuelles Risikoprofil, das pauschale Aussagen oft schwierig macht. Damit Sie sich nicht im Dschungel der Versicherungsbedingungen verirren und genau den Schutz erhalten, der zu Ihrem Leben und Ihrem Engagement passt, ist eine professionelle Einschätzung Gold wert. Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden: Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche persönliche Beratung an, um Ihre aktuelle Absicherung zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation zu finden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich meiner privaten Haftpflichtversicherung melden, wenn ich ein Ehrenamt übernehme?
In der Regel besteht bei modernen Verträgen, die das Ehrenamt pauschal mitversichern, keine gesonderte Meldepflicht für gewöhnliche ehrenamtliche Tätigkeiten. Wenn Sie jedoch eine sehr gefahrengeneigte Tätigkeit ausüben, in den Vorstand eintreten oder das Ehrenamt im Ausland stattfindet, sollten Sie dies Ihrem Versicherer zur Sicherheit mitteilen und sich den Schutz schriftlich bestätigen lassen.
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich eine Aufwandsentschädigung erhalte?
Nein, in den meisten Fällen nicht. Wenn Sie lediglich eine klassische Aufwandsentschädigung im Rahmen der gesetzlichen Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale (welche steuerfrei ist) erhalten, gilt die Tätigkeit weiterhin als unentgeltliches Ehrenamt. Erst wenn die Bezahlung den Charakter eines Gehalts für eine nebenberufliche Tätigkeit annimmt, müssen Sie dies als Nebenberuf versichern lassen.
Wer zahlt, wenn ich mich selbst beim Ehrenamt verletze?
Die Haftpflichtversicherung greift nur für Schäden, die Sie *anderen* (Dritten) zufügen. Wenn Sie sich selbst verletzen, ist dies ein Fall für die Unfallversicherung. Viele Ehrenamtliche sind über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) oder spezielle Gruppenunfallversicherungen der Vereine und Bundesländer abgesichert. Wenn dies nicht der Fall ist, greift Ihre private Unfallversicherung oder Krankenversicherung.
Gilt mein privater Haftpflichtschutz auch, wenn ich ehrenamtlich als Vormund oder rechtlicher Betreuer tätig bin?
Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Die Tätigkeit als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer birgt ein hohes Risiko für echte Vermögensschäden (z. B. durch Fehler bei der Vermögensverwaltung des Betreuten). Dies ist in normalen Privathaftpflichtversicherungen oft ausgeschlossen. Für solche Tätigkeiten benötigen Sie zwingend eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer.
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