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    Haftpflichtversicherung Ausschlüsse, das sollten Sie jetzt wissen

    Sebastian Geburek
    16.01.2026
    NEU
    Haftpflichtversicherung: Welche Schäden sind ausgeschlossen?

    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor unvorhergesehenen Kosten, hat jedoch Ausschlüsse. Vorsätzlich verursachte Schäden und solche aus Vertragsverpflichtungen werden nicht gedeckt. Auch Schäden an geliehenen oder eigenen Gegenständen sind oft ausgeschlossen. Zudem greift die Haftpflicht nicht bei Schäden, die Familienmitglieder sich gegenseitig im Haushalt zufügen oder bei Schäden, die während der Berufsausübung entstehen. Damit ist eine präzise Versicherungsgestaltung wichtig.

    Welche Schäden sind in der Regel von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen?

    Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die man besitzen kann, insbesondere für Familien, um sich vor unvorhersehbaren Kosten im Schadensfall zu schützen. Doch auch die robusteste Versicherungspolice hat ihre Grenzen. Lassen Sie uns einen genaueren Blick darauf werfen, welche Schäden typischerweise nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt werden.

    1. Vorsätzlich verursachte Schäden

    Eine der grundlegendsten Regeln der Haftpflichtversicherung ist, dass sie keine vorsätzlich herbeigeführten Schäden abdeckt. Wenn Sie oder ein Familienmitglied absichtlich einen Schaden anrichten, wird die Versicherungsgesellschaft nicht für die Kosten aufkommen. Dies liegt in der Natur der Haftpflichtversicherung, die unabsichtliche oder fahrlässige Handlungen abdeckt. Was ist ein Schadensfall?

    2. Vertrags- und Gewährleistungspflichten

    Schäden, die sich aus der Nichterfüllung von Verträgen oder aus Gewährleistungspflichten ergeben, sind ebenfalls ausgeschlossen. Ihre Haftpflichtversicherung ist dazu da, Sie bei unvorhergesehenen Unfällen im Alltag zu schützen und nicht für vertraglich geregelte Verpflichtungen, die nicht eingehalten werden.

    3. Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen

    Während viele Standardpolicen Schäden an geliehenen, gepachteten oder gemieteten Gegenständen ausschließen, bieten einige Versicherungen erweiterte Policen oder Zusatzbausteine an, die solche Risiken abdecken können. Es kommt auf die spezifische Vertragsgestaltung an.

    4. Eigenschäden

    Häufig wird übersehen, dass Schäden an den eigenen Besitztümern ebenfalls nicht abgedeckt sind. Wenn Sie ihr eigenes Handy fallen lassen oder Ihre Brille beschädigen, greifen Sie oft auf eine separate Versicherung, wie eine Hausratversicherung, zurück. Maßgeschneiderte Lösungen können helfen, die richtige Versicherung für persönlichen Besitz zu finden. Vergleich: Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung

    5. Familienmitglieder und im selben Haushalt lebende Personen

    Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Liste der Ausschlüsse betrifft Schäden, die zwischen Menschen im gleichen Haushalt entstehen. Die Haftpflichtversicherung schützt in der Regel nicht vor Schäden, die sich gegenseitig innerhalb eines Haushalts zugefügt werden.

    6. Beruflich verursachte Schäden

    Schäden, die während der Berufsausübung entstehen, sind ein weiteres Beispiel für einen typischen Versicherungs-Ausschluss. Hierfür gibt es spezifische berufliche Haftpflichtversicherungen, die diese Risiken abdecken. So wird Privates von Beruflichem klar getrennt, ein unverzichtbarer Aspekt zu beachten. Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, besuchen Sie unseren Artikel über Unterschiede zwischen privater und beruflicher Haftpflicht.

    Wann sollten Sie handeln?

    • Sie leihen sich regelmäßig teure Werkzeuge von Nachbarn oder mieten E-Bikes und andere Gegenstände.
    • Sie arbeiten häufig im Home-Office oder üben eine nebenberufliche Tätigkeit aus.
    • Sie sind kürzlich mit Ihrem Partner in eine gemeinsame Wohnung gezogen.
    • Sie gehen davon aus, dass Ihre Haftpflichtversicherung bei einem Sturz Ihres eigenen Smartphones oder Laptops zahlt.
    • Sie haben Ihren Versicherungstarif seit über drei Jahren nicht mehr auf fehlende Zusatzbausteine geprüft.

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    Darum sollten Sie die Details Ihrer Versicherung regelmäßig überprüfen

    Es ist kein Geheimnis, dass Versicherungen regelmäßig aktualisiert werden müssen, um mit Ihrem Lebensstil und Ihren Bedürfnissen Schritt zu halten. Eine jährliche Überprüfung Ihrer Policen kann Ihnen helfen, unerwartete Lücken in Ihrem Versicherungsschutz zu vermeiden. Entscheiden Sie sich, wenn notwendig, für ein Upgrade Ihrer Police und sehen Sie sich die grundlegenden Optionen in unserem Leitfaden Wie finde ich die richtige Haftpflichtversicherung? an.

    Da die Bestimmungen und Ausschlüsse je nach Versicherungsanbieter und individuellen Bedürfnissen variieren können, ist eine persönliche Beratung oft der Schlüssel zu einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Bei uns können Sie eine solche Beratung jederzeit kostenlos anfragen, um sicherzustellen, dass Ihre Familie optimal abgesichert ist.

    FAQ: Haftpflichtversicherung Ausnahmen

    • Ist der Verlust eines geliehenen Gegenstands versichert?
      Schäden oder Verluste an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen können je nach Police abgedeckt sein, insbesondere wenn erweiterte Policen oder Zusatzbausteine gewählt wurden.
    • Deckt die Haftpflichtversicherung Schäden durch grobe Fahrlässigkeit?
      Die Deckung von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit hängt von den Bedingungen der jeweiligen Police ab und kann variieren. Eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen ist ratsam.
    • Können Schäden an Familienmitgliedern geltend gemacht werden?
      Schäden im eigenen Haushalt, also zwischen Familienmitgliedern oder im gleichen Haushalt lebenden Personen, sind in der Regel ausgeschlossen.

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